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- Author: Konstantin Manthey
- Posted: 9. Dezember 2024
- Category: Aktuelles, Kalender
Stolgebühren für den Delegaturbezirk (IX.XII.)
Stolgebühren gibt es seit dem Mittelalter. Sie sind die Einnahmequelle für die Kirchen. Abgeleitet vom Begriff „Stola“, lat. also: Taxa Stola- D.h. wenn ein Kleriker die Stola umlegt, damit er eine Amtshandlung durch führen kann. Ausgenommen sind die reguläre Heilige Messe, das Sakrament der Buße sowie die Krankensalbung.
Zudem stellt das Kirchenrecht klar:
„Der Spender [von Sakramenten] darf außer den von der zuständigen Autorität festgesetzten Stolgebühren für die Sakramentenspendung nichts fordern; er hat immer darauf bedacht zu sein, dass Bedürftige nicht wegen ihrer Armut der Hilfe der Sakramente beraubt werden.“
Q: CIC §848, unter: https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro4_cann840-848_ge.html (Zugriff: 9.12.24)
Heute habe ich ein Fundstück aus diesem Jahr mitgebracht. In einem Pfarrarchiv fand ich diese Stolgebührenordnung vom 16. April 1928. Darin approbiert der fürstbischöfliche Delegat Josef Deitmer die Stolgebühren für Berlin, Brandenburg und Pommern. Die Gebühren haben vier Klassen, die sich nach dem Verdienst derjenigen, welche die Dienste in Anspruch nehmen richtet. Zudem gibt es auch eine kostenfreie Möglichkeit zur Feier der Silberhochzeit:
Ebenso gefallen mir die Bemerkungen, die noch einmal die Situation klarstellen. Zwar gab es bereits zu dieser Zeit eine Kirchensteuer, doch konnte diese nicht so strukturiert eingetrieben werden. Übrigens gibt es bis heute je nach Diözese noch Stolgebühren, z.B. für die Bestattung durch einen Geistlichen. Im Großen und Ganzen ist mit der durch den Staat für die Kirchen eingesammelten Steuer das Stolgebührenwesen nahezu verschwunden. Wer weiß, ob dies nicht bald ein Comeback feiern wird
Stohlgebüren – Links zum Thema
Eintrag Pierer’s Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 867.:
http://www.zeno.org/Pierer-1857/A/StolgebührenErläuterungen bei Dr. Claus Christoph:
http://www.christoph-www.de/stolgebuehr1.htmlSowie der Eintrag bei Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Stolgebühr