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Heute vor 110 Jahren

Am 14.2.1906 wurde die staatliche Genehmigung erteilt, dass es in Berlin einen Gesamtverband mit  fiskalischen Rechten geben konnte. Die Initiative in Städten
mit mehreren Gemeinden eine gemeinsame Organisationsebene der Kirchengemeinden zu schaffen, nach dem
Vorbild der evangelischen Stadtsynode, wurde bereits im August 1902 durch die
Fuldaer Bischofskonferenz beschlossen.
Ein Gesetz für Preußen welches diese Gründungen ermöglichte, folgte im Mai 1903.
Der Breslauer Fürstbischof ordnete
im August 1904 die Gründung eines Gesamtverbandes für Berlin an.
Nach inneren
Widerständen, denn nicht alle Gemeinden waren davon begeistert, trat die staatliche Bewilligung für diesen Verband am 1. April
1906 in Kraft und wurde am 26. des Monats vollzogen. Damit war in Berlin der
dritte Gesamtverband nach Hildesheim und Breslau entstanden.

Handzettel zum 25-jährigen Jubiläum des Berliner Gesamtverbandes (Vorderseite)
Der Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden Groß-Berlins wurde zur wichtigen Triebfeder für den Gemeindeaufbau und den Sakralbau.
 Im Vergleich zu den vom Bonifatiusverein unterstützten Kirchenbauten erscheint es als hätte der Gesamtverband „modernere“ Bauarten möglich gemacht, wie z. B. St. Maria Magdalena in Niederschönhausen von Felix Sturm, St. Martin in Kaulsdorf von Josef Bachem oder die „modernen Groß-Kirchen“ von Carl Kühn, Christuskönig in Adlershof oder Heilige Familie am Humannplatz.   Doch auch sparsame Zwischenlösungen wie St. Richard in Neukölln von Carl Kühn oder St. Anna, Baumschulenweg von Wübben, ermöglichte der Verband der Gemeinden.

Beiträge auf diesem Blog zum Thema Gesamtverband (intern)

4 comments

  1. Einer Veranlagung und Zahlungsaufforderung zur Kirchensteuer für 1915 entnahm ich die Anschrift des Verbandes Berlin W 56 Hinter der kath. Kirche 3 (an der Hedwigskirche) dem Schreiben vom 26.6.1915 mit der roten Vignette des Gesamtverbandes. Die portopflichtige Dienstsache ist mit zwei 5 Pf. Germaniamarken mit der Lochung GV für Gesamtverband gelocht (GV-1-04-03). Die Verbandsumlage (Kirchensteuer) wird „zur Befriedigung der kirchlichen Bedürfnisse der katholischen Kirchengemeinden Berlins und der Vororte“ erhoben. Bei einem Steuersatz von 25% fallen bei 31 Mark Staatseinkommensteuer 3 Mark 87 Pfg. Kirchensteuer an. Mit der beigefügten Zahlkarte hat der Steuerpflichtige diesen Betrag überwiesen. Unterschrift Dr. Keineidam.

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